11.05.2006 BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

 

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Per Fax vorab: 0721-9101-382

Bundesverfassungsgericht

Schlossbezirk 3

 

76131 Karlsruhe

Reutlingen, 15. Mai 2006

 

 

 

 

 

 

 

JESUS CHRISTUS ./. DIE FALSCHEN HIRTEN DES VOLKES

Mein Schreiben an Sie vom 23.04.2006

Kostenrechnung Staatsanwaltschaft Tübingen, AZ: 97 VRs 23 Js 14887/05 vom 02.02.2006/muel

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit erinnere ich an die Beantwortung meines o. g. Schreibens vom 23.04.2006 und teile Ihnen gleichzeitig mit, dass ich gegen die zu erwartenden Vergewaltigungsaktionen der Polizei Reutlingen, auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Tübingen legalen und friedlichen Widerstand gem. GG, Art. 20.4 leiste, solange die verfassungsrechtliche Situation in Deutschland nicht eindeutig geklärt ist. Da dies ein verfassungsrechtliches Problem darstellt fällt mein Anliegen in Ihren Zuständigkeitsbereich.

 

Ich bitte Sie deshalb um den Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Aussetzung der Vollziehung gegenüber der Staatsanwaltschaft Tübingen in der im Betreff genannten Angelegenheit bis zur eindeutigen Klärung der gültigen Rechtssituation.

 

Bitte geben Sie mir kurzfristig Bescheid wie Sie sich in dieser Sache verhalten.

 

ICH BIN DIE LIEBE, DER HELLE MORGENSTERN

johannes                    

 

 

 

 

 



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